Gemeinnützige Einrichtungen können Sachspenden häufig leichter erhalten als Geldspenden.
Am 1.1.2014 tritt die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts in Kraft.
Abteilungsleiter und andere Vereinsrepräsentanten haben meist keine Vertretungsberechtigung für den Hauptverein.
Verfolgt eine gemeinnützige Organisation Tätigkeiten nicht in unmittelbarer Eigenregie, kann das wegen des Unmittelbarkeitsgebots problematisch werden.